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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns enteilen Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angabe zu erhalten, eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir jedoch nicht übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend; Zwischenverkauf und -Vermietung bzw. Verpachtung sind vorbehalten.
2. Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall angefallen wäre.
3. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Vorkenntnis eines von uns angebotenen und vermittelten Objektes schließt die Provisionspflicht des Angebotsempfängers nicht aus.
4. Die Provisionsberechnung für Nachweis oder Vermittlung erfolgt aufgrund der im Angebot festgelegten Höhe. Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, sind als Maklerprovision zu zahlen:
a) bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Teileigentum: 3,57%, zahlbar vom Käufer und berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis
b) vom Käufer beim Erwerb eines zuvor angemieteten Objekts: 3,57 % des vertraglich vereinbarten Kaufpreises.
5. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Darin gründet sich die Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und ggfs. Zu welchen Bedingungen ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist.
6. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird, schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf.
Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründe rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
7. Unser Provisionsanspruch wird bei Beurkundung bzw. Bei Vertragsabschluss fällig. Mehrere Auftraggeber haften gemeinschuldnerisch für die volle Provision. Die Provision ist fällig und ohne Abzug zahlbar 8 Tage nach Rechnungserteilung
8. Tätigkeit jeweils auch für andere Vertragspartner ist gestattet.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen des Zulässigen unser Geschäftssitz.